Ab dem 15. September 2021 fährt wieder ein Schulbus während den Schultagen zu den angegebenen Uhrzeiten. Die Schüler können die für sie am günstigsten gelegene Haltestelle wählen. Die Schüler müssen eine gültige Buskarte vorzeigen, die von der Gemeindeverwaltung auf dem Postweg zugestellt wird. Die einzelnen Haltestellen sind ausgeschildert. Die Organisation des Schultransportes bezweckt u.a. eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Parkprobleme in der unmittelbaren Umgebung der Schule.
Die Benutzer des Schultransportes werden freundlichst gebeten, den Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten und während der Fahrt ihre Sitzplätze nicht zu verlassen. Während der Fahrt wird ein Gemeindeangestellter anwesend sein. Da der Bus nach Fahrplan fährt und nicht auf Nachzügler warten kann, ist Pünktlichkeit angesagt.
Für die Kinder der Grundschule der Zyklen 2, 3 und 4 ist die Haltestelle des Busses in der „rue de l‘École“. Für die Vorschulkinder befindet sie sich in der „rue du Centenaire“ vor dem Gebäude des Zyklus 1 – Vorschule.
Folgende Verhaltensregeln sind beim Schülertransport zu beachten:
Haltestellen – Zusteigen
- Der Schüler steigt an der Haltestelle ein, die sich am nächsten zu seinem Wohnort befindet.
- Beim Warten auf den Schulbus verhält der Schüler sich ruhig und respektiert seine Mitschüler.
- Der Schüler nähert sich dem Bus erst wenn dieser definitiv zum Halten gekommen ist. Drängeln und sich vor dem Bus aufhalten ist untersagt.
Im Businneren
- Die Schüler legen den Sicherheitsgurt an.
- Die Schüler nehmen den ihnen vom Fahrer/Begleitperson zugewiesenen Sitzplatz ein und bleiben während der ganzen Fahrt auf ihrem Platz sitzen.
- Störendes Schreien, Pfeifen… ist untersagt.
- Dem Fahrer gegenüber hat der Schüler freundlich und höflich zu sein.
- Die Anweisungen des Fahrers/der Begleitperson sind ausnahmslos zu befolgen.
- Essen und Trinken im Bus sind verboten.
- Es ist verboten mit Gegenst.nden im Bus zu werfen.
- Die Schüler müssen den Bus sauber halten und keinen Schaden anrichten.
Aussteigen
- Der Schüler verlässt seinen Sitzplatz erst wenn der Bus definitiv angehalten hat.
Der sichere Schulweg
- Ich gehe immer auf der sicheren Seite des Bürgersteigs, weit weg von der Straße.
- Ich überquere die Straße am Fußgängerstreifen: bei Rot bleibe ich stehen, bei Grün darf ich gehen, doch trotzdem bleibe ich achtsam. Sind keine Ampeln vorhanden, schaue ich nach links, nach rechts und nochmal nach links bevor ich die Straße überquere.
- Ist kein Fußgängerstreifen vorhanden, bleibe ich dort stehen, wo die Straße überschaubar ist und die Autofahrer mich sehen können. Danach links, rechts, links…
Eltern gehen mit gutem Beispiel voran
- Erklären Sie Ihren Kindern die wesentlichen Verkehrsregeln.
- Machen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren der Straße aufmerksam.
- Gehen Sie den Schulweg mehrmals gemeinsam ab.
- Beachten auch Sie die Verkehrsregeln: Halten Sie nicht mit dem Wagen auf dem Fußgängerstreifen oder auf dem Bürgersteig!
- Lassen Sie Ihr Kind nur zur Seite des Bürgersteigs aus dem Auto ein- und aussteigen.
Sicherheitsgurt & Kindersitz
- Auch für die kurzen Fahrten!
- Im Auto muss man immer angeschnallt sein, entweder mit dem Gurt oder im Kindersitz.
- Ein 3 bis 17-jähriges Kind, welches noch keine 150 cm groß ist, muss in einem für seine Größe und seinem Gewicht entsprechenden Kindersitz oder einer Sitzerhöhung mitgeführt werden.
Ich bin sichtbar
Damit mich die Autofahrer im Dunkeln besser sehen,
- trage ich helle Kleidung,
- klebe ich reflektierende Bänder auf meine Kleidung und auf meine Schultasche,
- ziehe ich eine Sicherheitsweste über.
Kiss & go
In der „rue de l’école” (gegenüber der Bushaltstelle) wurde eine Zone „Kiss & Go” eingerichtet (Gemeindereglement vom 10. Juni 2011). Sie dient ausschließlich dazu kurz anzuhalten um ihr Kind aus dem Auto aus oder einsteigen zu lassen. Lassen Sie Ihr Kind zum Bürgersteig hin aus dem Auto aussteigen! Danach ist die Zone sofort mit dem Auto zu verlassen.
Es ist strengstens untersagt in dieser Zone zu parken!
Statio’minute
Die Poller „statio’minute“ in der Nähe des Schulgebäudes
Teilstück „rue Ste-Catherine“ – „rue de l’École“: Die Poller sind mit einem Fahrzeugdetektor ausgestattet, der das Parken für einen begrenzten Zeitraum (10 Minuten) ermöglicht. Im Falle einer Überschreitung der Parkzeit (10 Minuten) wird der Benutzer durch ein blinkendes rotes Licht gewarnt. Bei Rot blinkendem Licht, können die Beamten („agents municipaux“) das abgestellte Fahrzeug protokollieren.